FAQ

FAQ (häufig gestellte Fragen)

Die Parkplatzüberwachung dient dazu, die Einhaltung der geltenden Parkregelungen sicherzustellen, um einen geordneten und gerechten Parkraum für alle Nutzer zu gewährleisten.

Unsere Überwachung erfolgt durch regelmäßige Kontrollen des Parkraums durch autorisiertes Personal oder technologische Systeme wie Kameras und Sensoren.

Ja, in der Regel ist die Parkraumüberwachung für Parkflächenbesitzer kostenlos. Die Kosten werden oft durch die Strafen gedeckt, die an Falschparker verhängt werden, oder durch eine Vereinbarung mit der Überwachungsfirma geregelt. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Parkflächen kostenlos abzusichern.

Ja, als Parkflächenbesitzer können Sie individuelle Vereinbarungen mit uns treffen, um die Überwachungszeiten und -methoden nach Ihren Bedürfnissen festzulegen.

Ja, Sie können mit uns besprechen, ob und wann die Überwachung ausgesetzt werden soll, z.B. bei Veranstaltungen oder besonderen Anlässen.

Nein, unser Überwachungssystem übernimmt die Dokumentation von Verstößen. Alle notwendigen Beweise wie Fotos und Zeitstempel werden von uns bereitgestellt.

Falschparker erhalten in der Regel Verwarnungen oder Strafzettel. Wiederholtes Falschparken kann zu höheren Bußgeldern oder anderen Maßnahmen führen wie zum Beispiel die Abschleppung des Fahrzeug.

Die Kosten für das Abschleppen trägt in der Regel der Falschparker. Der Parkflächenbesitzer wird in diesem Fall nicht belastet.

Wenn Sie den Strafzettel nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlen, können zusätzliche Gebühren anfallen. Im schlimmsten Fall können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um die Zahlung einzufordern. Wir empfehlen daher, den Strafzettel umgehend zu begleichen oder rechtzeitig Einspruch einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass er ungerechtfertigt ist.

Ja, Einsprüche sind möglich. Bitte folgen Sie den Anweisungen auf dem Strafzettel oder kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.Bitte beachten Sie das etwaige Zahlungsfristen nicht hiervon aufgeschoben werden.

Auch kurzfristiges Parken ohne Berechtigung kann zu einem Strafzettel führen. Wir empfehlen, den Parkverstoß zu überprüfen und bei Unklarheiten Kontakt mit uns aufzunehmen. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Strafzettel zu Unrecht ausgestellt wurde, können Sie dennoch Einspruch einlegen.

Falls Sie nicht der Fahrzeuglenker gewesen sind, der das Fahrzeug unberechtigt abgestellt hat, können Sie uns die Daten des verursachenden Fahrzeuglenker zukommen lassen, um sich zu entlasten. Die Ansprüche werden somit gegenüber der von Ihnen mitgeteilten Person geltend gemacht. Falls Sie uns keinen Fahrer nennen können, weisen wir Sie auf die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2019 (Aktenzeichen XII ZR 13/19) hin. Der Fahrzeughalter haftet gemäß der Parkraumordnung, insbesondere wenn er seine Fahrereigenschaft abstreitet und keinen konkreten Fahrer benennt.

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt, da es gegen örtliche Parkregeln verstoßen hat und unrechtmäßig abgestellt wurde. Unsere Vorgehensweise sieht vor, dass das Fahrzeug zuvor für einen Zeitraum von 2 Stunden mit einer kostenpflichtigen Mitteilung unserer Überwachungsabteilung gekennzeichnet wurde. Das Fahrzeug sollte innerhalb dieser Frist entfernt werden. Da dies nicht erfolgt ist, wurde das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt.

Für Informationen über den gegenwärtigen Standort Ihres Fahrzeugs kontaktieren Sie uns bitte unter der angegebenen Nummer. Außerhalb unserer Geschäftszeiten steht Ihnen die Polizei zur Verfügung[

Nummer für Informationen über den Fahrzeugstandort]

 

Protect Parking (Deutschland)